Samstag, 11. Januar 2014

Beteilige dich...

Am Sonntag, 4. Mai 2014 wird die Ausstellung
KIELER FRIEDEN 1814 2014 PEACE
im Flandernbunker Kiel eröffnet.



Was kann uns der Kieler Frieden von 1814 heute sagen?
Wie steht es um Frieden und Krieg in der Welt?
Welche Rolle spielte die Stadt Kiel in der Vergangenheit - und welche heute?
Welche Wünsche und Forderungen, welche Träume und Hoffnungen hast Du?

Wir laden alle Interessierten ein, ihre Ideen, Gedanken, Bilder ... beizutragen.



Die Ausstellung ist ein Gemeinschaftsprojekt von Mahnmal Kilian e.V. und dem Bundesverband Bildender Künstler SH mit Künstlerinnen und Künstlern aus Norwegen, Schweden, Dänemark, Deutschland.
Deine Beiträge werden in die Ausstellung einfließen. *

Beteilige dich über BLOG, e-mail, Briefpost (max. DIN A-4) an:

Mahnmal Kilian e.V. / Flandernbunker Kiel
Hindenburgufer 249, 24106 Kiel
Tel. + 49 (0)431 - 260 630 9
info@kriegszeugen.de
www.mahnmalkilian.de
(* Wir müssen uns natürlich vorbehalten, völlig ungeeignete Beiträge nicht auszustellen)

2 Kommentare:

  1. ALLMÄCHTIGER,

    du bist das Leben,
    aus dem alles fließt.
    Zwar unser Streben
    ohne dich alles vermiest,
    doch macht im Bewusstsein
    der Gedanke sich breit,
    dass du Quelle bist von Groß und Klein,
    sogar von Zeit und Ewigkeit,
    dann könnte Wahrheit werden,
    was Menschen bisher vermieden,
    nämlich überall auf Erden
    dauerhafter Frieden.

    24.2.2014 – Jotfried@gmail.com

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  2. Wird in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins künftig das Wort „Gott“ auftauchen? Das ist eine spannende Frage, über die jetzt entschieden Wird. Bemerkenswert ist schon, dass sie überhaupt zur Debatte steht. Worum geht es? „Gottesbezug“ in einer Verfassung meint, dass in der Einleitung Gott als Orientierungspunkt erwähnt wird. Etwa so: „In freier Selbstbestimmung gibt sich das Volk von Sachsen-Anhalt diese Verfassung. Dies geschieht in Achtung der Verantwortung vor Gott und im Bewusstsein der Verantwortung vor den Menschen...“ So beginnt die Verfassung von Sachsen-Anhalt. Die Formulierung „in Verantwortung vor Gott“ gebrauchen mehrere deutsche Verfassungen, auch das Grundgesetz.

    Interessanterweise formuliert Bayern den „Gottesbezug“ negativ: „Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des Zweiten Weltkrieges geführt hat, (...) gibt sich das Bayerische Volk (...) nachstehende demokratische Verfassung.“

    Oft vergewissern sich die Verfassungsväter und -Mütter in der Präambel, woher sie kommen und wo sie stehen. Bayern hat 1946 auf den Nationalsozialismus verwiesen, Sachsen-Anhalt 1992 auf die neu gewonnene „freie Selbstbestimmung“. Hamburg etwa betont die Rolle der Stadt als „Welthafenstadt“ und betont das wirtschaftliche Wohl der Bürger. Ob in den ersten Worten einer Verfassung von Gott die Rede ist, beeinflusst kaum die konkreten Landesgesetze. Es geht vielmehr um die Bestimmung der Position, aus der heraus Menschen über andere Menschen bestimmen - das tut ein Gesetzgeber immer. Steht über dem Gesetzgeber noch etwas anderes, oder ist er „ganz oben“? Die Kirchen haben auf diese Frage eine klare Antwort. Ob auch die Verfassungsgeber zu einer ähnlichen gemeinsamen Bestimmung finden, ist wie gesagt, eine spannende Frage. . . .

    sagt Andreas Hüser (54), Dipl. Theol. und leitender Redakteur in der katholischen "NeuenKirchenzeitung" Nr.7




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